Wie Unternehmen Sanktionslisten schnell und einfach prüfen

Dieser Blog-Artikel wird zum Welt-Anti-Korruptions-Tag mit aktualisiertem Inhalt neu veröffentlicht.

Das Korruptionsniveau stagniert weltweit. Dies zeigt der Korruptionswahrnehmungsindex der Antikorruptionsorganisation Transparency International. In den vergangenen 10 Jahren haben 86 Prozent der Länder nur geringe oder gar keine Fortschritte beim Bekämpfen von Korruption gemacht. Dies zeigt, wie wichtig es ist, Geschäftsbeziehungen auf gesetzeskonforme Füße zu stellen.

Globale Handelsbeziehungen sind komplex. Wer nicht aufpasst, kann unfreiwillig zum Handlanger von Terrororganisationen werden. Sich davor zu schützen, ist alles andere als einfach. Wie Sie durch eine sorgfältige Sanktionslistenprüfung mit der Web-Applikation D&B Onboard oder der Schnittstellenvariante Direct+ for Compliance von Dun & Bradstreet selbst gut versteckte Risiken im Handumdrehen aufdecken, erfahren Sie in diesem Beitrag.


Dass man nach Syrien, Venezuela oder in die Zentralafrikanische Republik weder Waffen noch Rüstungszubehör verkaufen darf, versteht sich von selbst. Doch wie sollte ein Unternehmen reagieren, wenn eine gemeinnützige Organisation aus den Niederlanden mit einem lukrativen Auftrag über „harmlose“ Güter winkt? „Dann muss der Hintergrund dieses Geschäftes trotzdem genau geprüft werden. Ansonsten begibt man sich womöglich auf dünnes Eis“, sagt Carsten Ettmann, Senior Business Consultant für Risk & Compliance bei Dun & Bradstreet. Denn auch Organisationen, die auf den ersten Blick ganz harmlos erscheinen, könnten in Verbindung zu ISIS, Hamas, den Taliban oder anderen kriminellen Vereinigungen stehen – und deshalb auf der SDN-Liste des amerikanischen Office of Foreign Assets Control (OFAC) auftauchen.

Sanktionslistenverstöße können die Existenz eines Unternehmens bedrohen

[...] Jedes in der EU ansässige oder wirtschaftlich tätige Unternehmen ist verpflichtet, den Hintergrund sämtlicher Geschäftspartner – also Lieferanten, Kunden und gegebenenfalls sogar Mitarbeiter – zu prüfen.
Carsten Ettmann, Senior Business Consultant für Risk & Compliance Dun & Bradstreet
 

Als Kontrollbehörde des US-Finanzministeriums listet das OFAC auf mehr als 1.500 engbedruckten Seiten sogenannte „Specially Designated Nationals“ (SDN) aus aller Welt. Wer mit ihnen Geschäfte macht, geht ein großes Risiko ein. Denn Verstöße gegen die SDN-Sanktionsliste bergen nicht nur das Risiko eines generellen Geschäftsverbots in den Vereinigten Staaten. „Im schlimmsten Fall wird man zur Persona non grata und landet mit seinem Unternehmen selbst auf der SDN-Liste“, erklärt Ettmann. „Dann ist nicht nur das US-Geschäft, sondern die gesamte Unternehmensexistenz in Gefahr.“

Doch die SDN-Liste der OFAC ist bei weitem nicht das einzige Dokument, das Unternehmen bei der Sanktionslistenprüfung auf dem Schirm haben sollten. Neben der Sanktionsliste der Europäischen Union (EU_CFSP) gibt es eine Vielzahl nationaler Bestimmungen, die ebenfalls beachtet werden müssen – wie beispielsweise das deutsche Außenwirtschaftsgesetz (AWG) oder die Außenwirtschaftsverordnung (AWV).

 

Regelmäßige und sorgfältige Sanktionslistenprüfung ist ein Muss

Manuell lässt sich dies kaum umsetzen. Zumal es mit einer einmaligen Prüfung nicht getan ist. Denn Sanktionslisten werden regelmäßig erweitert. Was heute noch eine gute Geschäftsbeziehung ist, kann morgen schon zum No-Go werden.

Kostenlose Online-Angebote zur Sanktionslistenprüfung sieht der Experte ebenfalls kritisch. Zwar würden diese tagesaktuell gepflegt, die oft komplexen Eigentümerstrukturen und Beteiligungen der geprüften Unternehmen aber nicht beleuchtet. Genau das kann allerdings laut Ettmann fatale Folgen haben. Denn sowohl OFAC (OFAC-50-Percent-Rule) als auch EU (mittelbares Bereitstellungsverbot) schreiben vor, dass bei der Sanktionslistenprüfung alle Personen und Gesellschaften mit einer mindestens 50-prozentigen Unternehmensbeteiligung unter die Lupe genommen werden müssen. „Das Problem: In Sanktionslisten tauchen die indirekt gelisteten Unternehmen häufig nicht auf – und fallen dementsprechend bei einem oberflächlichen Screening meist durchs Raster“, warnt der Certified Compliance Officer.

D&B Onboard identifiziert selbst gut verstecke schwarze Schafe  

Wer sich für die Sanktionslistenprüfung von Dun &Bradstreet entscheidet, hat alle Unternehmensverflechtungen auf Knopfdruck im Blick. D&B Onboard sowie die Schnittstellenvariante Direct+ for Compliance setzen auf der D&B-Unternehmensdatenbank auf. Diese enthält ausführliche Informationen zu mehr als hundert Millionen Unternehmen auf der ganzen Welt. Die Detailtiefe ist enorm. Minderheitsbeteiligungen, komplexe Eigentumsverhältnisse, direkte und indirekte Beteiligungen sowie originäre und fiktive wirtschaftlich Berechtigte – all diese Informationen lassen sich über D&B Onboard oder die Schnittstellenlösung von Dun &Bradstreet auf Knopfdruck einsehen; bei Bedarf auch vollautomatisch.

Das webbasierte Tool und die Schnittstellenvariante von Dun &Bradstreet lassen sich problemlos in die unternehmenseigenen Compliance-Systeme einbinden und ermöglichen auf diese Weise einen kontinuierlichen und tagesaktuellen Abgleich der Geschäftspartnerkontakte mit den relevanten Sanktionslisten. Damit wird selbst die Einhaltung des mittelbaren Bereitstellungsverbots der EU und der OFAC-50-Percent-Rule zum Selbstläufer. „Wer bei der Prüfung seiner Geschäftspartner wirklich auf der sicheren Seite bleiben will, sollte deshalb nicht am falschen Ende sparen“, sagt Ettmann. Denn nur ein sorgfältiges Sanktionslistenscreening, das sämtliche Verflechtungen transparent macht, schützt Unternehmen zuverlässig davor versehentlich doch mit Terroristen Geschäfte zu machen.

 

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