Dun & Bradstreet

FAQ zur Nutzung von Daten

Hier finden Sie Fragen und Antworten rund um das Thema DSGVO und Datenschutz. Wenn Sie die Antwort auf Ihre Frage nicht finden können, kontaktieren Sie unseren Kundenservice über unser Kontaktformular oder per Telefon.

Ja, wir können Ihre Daten mit hergeleiteten oder angenommenen Daten vervollständigen. Wenn Sie bspw. in einem Einfamilienhaus wohnen und wir unter derselben Adresse Daten über eine andere Person haben, so leiten wir daraus ab, dass diese Person ein Mitglied Ihrer Hausgemeinschaft ist. Dies bedeutet, dass wir eine familiäre Verbindung zwischen Ihnen vermuten oder Ihren Familienstand kennen. Diese Art von Informationen sind sogar in Hinsicht auf das Marketing interessant, damit Werbende nicht dasselbe Mailing an verschiedene Mitglieder derselben Familie verschicken.

Die DSGVO regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten. Juristische Personen sind grundsätzlich nicht betroffen. Personenbezogene Daten sind nicht nur Daten, die den Namen einer Person enthalten, sondern auch pseudonymisierte Daten und ähnliche Informationen, die zwar auf den ersten Blick verschlüsselt sind, die von der verarbeitenden Stelle aber einer Person (wieder) zugeordnet werden können. Typische Beispiele dafür sind Kundennummern, Kreditkartennummern oder Online- und Gerätekennungen (IP-Adressen, Cookie-IDs).

Im Grundsatz schon, denn eine besondere vorherige Einwilligung ist nicht für alle Werbeformen und Medien erforderlich, aber beispielsweise dann, wenn Sie den Kontakt „elektronisch“, das heißt per E-Mail, Telefon oder Telefax, herstellen wollen. Auf dem Postweg versandte Werbesendungen sind nicht von der vorherigen Zustimmung abhängig. Das ist aber keine Frage des Datenschutzrechts, sondern sonstiger rechtlicher Rahmenbedingungen wie dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), die Sie als Werbetreibender wie gehabt separat zu beachten haben.