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Die Inhalte im Überblick:
Das deutsche Lieferkettengesetz tritt ab Januar 2023 in Kraft und gilt zunächst für Firmen mit Sitz in Deutschland mit mehr als 3000 Mitarbeitenden. Ab 2024 gilt das Gesetz auch für Firmen mit mehr als 1000 Mitarbeitenden. Das Gesetz ist auch für ausländische Unternehmen ungeachtet ihrer Rechtsform anzuwenden, sofern diese eine Zweigniederlassung gem. § 13d HGB mit über 3000 bzw.1000 Beschäftigten in Deutschland haben.