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Globale Handelsregeln: Kontext wird entscheidend

Compliance erfordert ein tieferes Verständnis dafür, wo Unternehmen tätig sind, wie sie miteinander verbunden sind und was entlang ihrer Lieferketten geschieht.

Immer mehr Handelsbeschränkungen hängen von Faktoren ab, die mit herkömmlicher Sanktionsprüfung nicht bestimmt werden können. In manchen Fällen ist für die Compliance entscheidend, woher ein Produkt stammt oder wo ein Unternehmen tätig ist. In anderen Fällen richten sich Beschränkungen nach den Eigentumsverhältnissen, dem vorgesehenen Verwendungszweck eines Produkts oder Aktivitäten in vorgelagerten Stufen einer Lieferkette.

Jüngste Maßnahmen in mehreren Rechtsordnungen spiegeln diesen umfassenderen Wandel wider. Regierungen richten Beschränkungen zunehmend danach aus, wo Waren hergestellt werden und welche Aktivitäten stattfinden, statt nach einer festen Liste namentlich genannter Parteien. Dabei entwickeln sich diese Maßnahmen unterschiedlich schnell, anstatt ein einheitliches Regelwerk zu bilden. 

Für Unternehmen geht die Bedeutung über das Handelsvolumen einzelner Maßnahmen hinaus. Diese Entwicklungen zeigen Beschränkungen, die sich an Geografie und Verhalten orientieren statt an einer festen Liste namentlich genannter Geschäftspartner. Die Prüfung eines Unternehmensnamens bleibt unverzichtbar, beantwortet jedoch möglicherweise nur einen Teil der Compliance-Frage.

Handelsbeschränkungen gehen zunehmend über namentlich genannte Unternehmen hinaus

Viele Compliance-Programme wurden darauf ausgerichtet, gelistete Personen und Organisationen zu identifizieren. Das bleibt unverzichtbar, doch aktuelle Handelskontrollen hängen zunehmend von Faktoren ab, die sich mit herkömmlicher Listenprüfung allein nicht bestimmen lassen.

Beschränkungen, die beispielsweise als Reaktion auf den russischen Angriff auf die Ukraine eingeführt wurden, verlangen von Unternehmen unter bestimmten Umständen, über direkte Geschäftspartner hinauszublicken. Eigentum und in manchen Fällen auch Kontrolle können dazu führen, dass ein Unternehmen unter Sanktionen fällt, selbst wenn es nicht namentlich auf einer Sanktionsliste steht. Beschränkungen für Waren russischen Ursprungs, bestimmte Produkte oder verbotene Bestimmungsorte können Waren zudem folgen, wenn sie über Drittländer transportiert werden. Dadurch wird auch der Weg der Waren für die Compliance-Bewertung relevant.

Gesetze gegen Zwangsarbeit stellen eine ähnliche Herausforderung dar. In mehreren Rechtsordnungen kann die Zulässigkeit importierter Waren davon abhängen, wo sie hergestellt wurden und ob sich ihre Bestandteile zu Lieferketten zurückverfolgen lassen, die einer verstärkten Prüfung unterliegen. Importeure benötigen möglicherweise Nachweise, die weit über den direkten Lieferanten hinausreichen, um zu belegen, dass eine Sendung den geltenden Gesetzen entspricht.

Exportkontrollen fügen eine weitere kontextbezogene Ebene hinzu. Eine Transaktion kann aufgrund des Bestimmungsorts oder des vorgesehenen Verwendungszwecks eines Produkts eine weitergehende Prüfung erfordern, selbst wenn der Käufer nicht auf einer Liste beschränkter Parteien steht. Der tatsächliche Endnutzer kann sich zudem von dem Unternehmen unterscheiden, das die Bestellung aufgibt.

Herkömmliche Prüfverfahren können wichtige blinde Flecken hinterlassen

Ein namensbasiertes Prüfsystem soll feststellen, ob ein Geschäftspartner mit einer Person oder einem Unternehmen auf einer Sanktionsliste übereinstimmt. Geografie- und aktivitätsbezogene Beschränkungen erfordern dagegen Antworten auf andere Fragen.

Ein Unternehmen kann rechtlich außerhalb eines betroffenen Gebiets eingetragen sein und dennoch dort eine Betriebsstätte unterhalten. Die Muttergesellschaft kann auf den ersten Blick keinen Bezug zu diesem Standort haben, während eine Tochtergesellschaft dort tätig ist. Waren können vor dem Import über einen Zwischenhändler laufen, wodurch ihr Ursprung verschleiert wird. Finanzierungen oder andere Dienstleistungen können eine relevante Aktivität über eine Beziehung unterstützen, die mehrere Stufen vom geprüften Kunden entfernt ist.

Maßnahmen in mehreren Rechtsordnungen erhöhen die Komplexität zusätzlich. Jede Regierung legt Umfang und zeitlichen Rahmen ihrer Anforderungen im Rahmen ihres eigenen Rechtsverfahrens fest. Multinationale Unternehmen müssen daher möglicherweise für jede rechtliche Einheit ihrer Unternehmensgruppe bestimmen, welche Anforderungen gelten, statt davon auszugehen, dass eine einzige globale Auslegung ausreicht.

Begrenzte Informationen können in beide Richtungen Risiken schaffen

Mangelnde Transparenz kann dazu führen, dass ein Unternehmen relevante Risiken übersieht. Eine Organisation kann unwissentlich mit Waren aus einem beschränkten Gebiet handeln oder eine Geschäftsbeziehung zu einem Unternehmen unterhalten, dessen Aktivitäten in den Geltungsbereich fallen. Die Verbindung wird möglicherweise erst nach einer behördlichen Untersuchung oder negativer Medienberichterstattung sichtbar.

Eine zu weit gefasste Reaktion schafft ein anderes Problem. Angesichts von Unsicherheit schließen Unternehmen möglicherweise ganze Länder, Branchen oder Gruppen von Geschäftspartnern aus. Diese pauschale Risikovermeidung kann rechtmäßigen Handel unterbrechen und legitimen Unternehmen den Zugang zu Märkten oder Finanzdienstleistungen verwehren.

Die Fragen, die Compliance-Teams beantworten müssen

Unternehmen sollten bei der Bewertung ihrer Risiken zunächst feststellen, wo ihre Geschäftspartner tatsächlich tätig sind. Eine registrierte Anschrift allein lässt möglicherweise nicht erkennen, wo sich Produktionsstätten oder andere geschäftliche Aktivitäten befinden.

Auch die Eigentumsverhältnisse müssen geprüft werden. Teams müssen verstehen, welche Muttergesellschaften, Tochtergesellschaften und wirtschaftlich Berechtigten mit jeder rechtlichen Einheit verbunden sind. Sind Waren betroffen, sollten Unternehmen deren Ursprung bewerten und prüfen, ob Lieferantenerklärungen ausreichende Nachweise liefern.

Die Lieferkettenanalyse sollte bei entsprechendem Risiko über direkte Lieferanten hinausgehen. Ein Tier-1-Lieferant weist möglicherweise keine erkennbare Verbindung zu einem beschränkten Gebiet auf, während ein Hersteller oder Rohstofflieferant weiter vorgelagert sehr wohl eine solche Verbindung hat. Händler und andere Dritte können außerhalb der herkömmlichen Lieferantenbeziehung ähnliche Risiken verursachen.

Unternehmen sollten außerdem ihre bestehenden Portfolios überprüfen. Geschäftspartner, die vor Einführung einer neuen Beschränkung genehmigt wurden, wurden anhand der damals geltenden Anforderungen bewertet. Neue Beschränkungen können eine gezielte Nachprüfung des bestehenden Kunden- und Lieferantenstamms sowie aktualisierte Kontrollen für künftige Onboarding-Prozesse erfordern.

Vertrauenswürdige Unternehmensdaten ermöglichen eine präzisere Reaktion

Die Anwendung kontextabhängiger Beschränkungen erfordert ein verlässliches Bild der beteiligten Unternehmen. Entity Resolution kann unvollständige oder inkonsistente Datensätze den korrekten rechtlichen Einheiten zuordnen. Informationen zu Unternehmensverflechtungen können Eigentumsbeziehungen und Tochtergesellschaften sichtbar machen, die durch eine reine Namensprüfung möglicherweise unentdeckt bleiben.

Die Entity-Resolution-Funktionen von Dun & Bradstreet basieren auf dem D&B Commercial Graph™ und der D-U-N-S® Number und helfen Unternehmen dabei, fragmentierte Datensätze den richtigen rechtlichen Einheiten zuzuordnen. Daten zu Unternehmensverflechtungen und Betriebsstandorten machen Beziehungen zwischen Muttergesellschaften, Tochtergesellschaften und Betriebsstätten sichtbar, während Transparenz in der Lieferkette Teams dabei unterstützt, indirekte Risiken über ihre unmittelbaren Geschäftspartner hinaus zu bewerten. Da Handelsbeschränkungen zunehmend von Geografie, Eigentumsverhältnissen und Geschäftstätigkeit abhängen, ist dieser Kontext entscheidend, um festzustellen, wo Risiken bestehen, ohne den legitimen Handel unnötig zu beeinträchtigen.

Maßnahmen dieser Art unterliegen in der Regel der nationalen Umsetzung, und ihr endgültiger Umfang kann je nach Rechtsordnung variieren. Die operative Schlussfolgerung ist jedoch bereits klar: Da Handelsbeschränkungen zunehmend von Standort und Verhalten abhängen, benötigen Compliance-Teams genügend geschäftlichen Kontext, um zu verstehen, wo Risiken bestehen – und wo nicht.

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