Dun & Bradstreet

AWG-Novelle 2025: Sanktionsscreening wird zur Chefsache

Die anstehende AWG-Novelle 2025 stellt neue Anforderungen an die Sanktions-Compliance und fordert faktisch eine umfassende digitale Erfassung von wirtschaftlich Berechtigten (UBOs), verbundenen Personen und komplexen Transaktionspfaden. Besonders in globalen Lieferketten entscheidet die Datenkompetenz über Compliance und Wettbewerbsfähigkeit.
 

Neue Vorgaben für die Sanktionsprüfung

Die AWG-Novelle 2025 verpflichtet Unternehmen zu einer umfassenderen Sanktionsprüfung, bedingt durch Regelungen wie OFAC 50 oder das erweiterte EU-Bereitstellungsverbot faktisch auch entlang internationaler Lieferketten. Nur wer UBOs, verbundene Personen und Transaktionspfade vollständig und systematisch digital erfasst, kann den Compliance-Anforderungen gerecht werden. Verstöße entstehen oft durch fehlende Übersicht über komplexe Beteiligungen oder Unterauftragnehmer. 
 
Die Novelle setzt die EU-Richtlinie 2024/1226 um und richtet sich an alle Organisationen, die geschäftlich mit internationalen Partnern verbunden sind oder Zahlungen ins Ausland tätigen. Künftig können Verstöße nicht nur als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat eingestuft und mit Bußgeldern bis zu 40 Millionen Euro geahndet werden. Auch juristische Personen, also Unternehmen selbst, können direkt belangt werden.

Beachtenswert ist zudem, dass Unternehmen mit Tochterunternehmen in Embargoländern besonders vorsichtig sein müssen. Verstöße von Tochtergesellschaften gegen eine (für sie nicht geltende) EU-Sanktion, können der europäischen Muttergesellschaft zugerechnet werden. Wenn dabei der Verdacht entsteht, dass die Tochtergesellschaft lediglich genutzt wird, um Sanktionen zu umgehen oder zu verschleiern, besteht die Möglichkeit, dass dies als ein besonders schwerer Fall angenommen wird – mit Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren.

Weitere Neuerungen umfassen erweiterte Ermittlungsinstrumente wie das Einfrieren von Vermögenswerten und verlängerte Fristen für Vollstreckungsmaßnahmen. Gleichzeitig ist eine Bewertung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen bis 2030 auf EU-Ebene geplant.
 

Lieferketten im Fokus der Sanktionsprüfung

Vor diesem Hintergrund gewinnt ein Aspekt an zentraler Bedeutung: Die Fähigkeit, die eigene Lieferkette vollständig digital zu erfassen, einschließlich aller involvierten natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Transaktionswege. Die Prüfung direkter Vertragspartner reicht nicht mehr aus. Vielmehr müssen alle relevanten Akteure entlang der Lieferkette, einschließlich Unterlieferanten, Logistikpartner, Zwischenhändler, Zahlungsdienstleister und finanziell Begünstigte, mit einbezogen werden.

Dabei ist es essenziell, über die erste Ebene hinauszudenken – insbesondere bei mehrstufigen Lieferketten oder Konzernstrukturen. Unerkannte Verbindungen oder indirekte Beteiligungen können zu versteckten Risiken führen. Eine vollständige Übersicht über wirtschaftlich Berechtigte, Eigentümerstrukturen und finanzielle Verflechtungen ist daher unerlässlich.
 

UBOs, Beteiligungen und Transaktionspfade sichtbar machen

Liefernetzwerke sollten digital und strukturiert erfasst werden, idealerweise in graphbasierten Systemen, die Verbindungen zwischen Unternehmen, Personen und Transaktionen sichtbar machen. Diese Daten ermöglichen automatisierte Prüfungen und den Abgleich mit Sanktionslisten sowie adverse media Informationen. Transaktionspfade sind regelmäßig auf Auffälligkeiten zu prüfen, um Compliance-Risiken früh zu erkennen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt betrifft die interne Organisation. In vielen Unternehmen ist die Sanktionsprüfung in der Rechtsabteilung angesiedelt, während operative Abteilungen wie Einkauf oder Logistik oft außen vorbleiben. Für eine ganzheitliche Risikobetrachtung braucht es jedoch interdisziplinäre Zusammenarbeit: Compliance, IT, Einkauf und Supply Chain Management müssen gemeinsam sicherstellen, dass alle relevanten Informationen zusammengeführt werden. Auch Verträge mit Lieferanten sollten künftig klare Regelungen zur Offenlegung von Eigentümerstrukturen, Unterauftragnehmern und Finanzbeziehungen enthalten.
 

Prozesse auf den Prüfstand stellen

State of the art Technologien können dabei helfen, Prozesse effizienter zu gestalten. Moderne Systeme ermöglichen es, Beteiligungsstrukturen automatisiert zu analysieren, UBO-Informationen kontinuierlich zu aktualisieren und Risiken entlang der Lieferkette dynamisch zu bewerten. Wichtig ist dabei jedoch, dass technische Lösungen nicht isoliert stehen, sondern nahtlos in bestehende Geschäftsprozesse integriert werden, von der Lieferantenauswahl über die Vertragsgestaltung bis hin zur Zahlungsabwicklung. Nur wenn Daten aktuell, konsistent, vollständig und systematisch miteinander verknüpft sind, entsteht ein belastbares Compliance-System.
 

Mehr Klarheit durch EU-weite Harmonisierung

Ein Ziel der Richtlinie 2024/1226 ist auch die stärkere Harmonisierung der Sanktionsdurchsetzung innerhalb der EU. Bisher waren die nationalen Systeme in Bezug auf Zuständigkeiten und technische Umsetzung sehr unterschiedlich ausgestaltet. Die angestrebte Vereinheitlichung soll Effektivität und Rechtssicherheit erhöhen. Unternehmen müssen sich aber darauf einstellen, dass Prüfpflichten enger gefasst und Kontrollen intensiver werden. Auch Transparenzpflichten nehmen zu: Wirtschaftlich Berechtigte müssen eindeutig identifiziert und kontinuierlich überwacht werden.

International tätige Unternehmen sollten ihre Sanktionsprüfungen grenzüberschreitend ausrichten. In den USA und UK gelten teils strengere Regeln, etwa die OFAC 50 %-Regel, die Unternehmen auch bei indirekter Beteiligung sanktionierter Personen erfasst. Eine vergleichbare EU-Regel verlangt ebenfalls umfassende Prüfungen über Ländergrenzen hinweg.
 

Fazit: Strategisch handeln, mit Daten und Struktur

Die AWG-Novelle 2025 zeigt: Sanktionsprüfung ist längst mehr als eine juristische Pflicht. Wer Daten, Lieferketten und Beteiligungsstrukturen im Griff hat, schützt nicht nur sich selbst, sondern auch seine Partner. Unternehmen, die jetzt in Datenqualität, Systemintegration und Transparenz investieren, schaffen eine Basis für belastbare Partnerschaften – auch in unsicheren Zeiten.


Erstveröffentlichung des Artikels im E-Commerce-Magazin.