Dun & Bradstreet

Wie verändert der European Supply Chain Act die Nachhaltigkeit von Unternehmen?

Die Globalisierung erfordert eine Nachhaltigkeitsstrategie. Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine Richtlinie zur nachhaltigen Unternehmensführung (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD oder kurz EU-Lieferkettengesetz) vorgelegt. Was bedeutet das konkret für Ihr Unternehmen? In unserem Blogartikel erfahren Sie alle Details und welche Auswirkungen die neue Richtlinie auf Ihre Wertschöpfungsketten haben wird.

"Es ist daher wichtig, dass Unternehmen bereits jetzt beginnen, sich auf die anstehenden Änderungen vorzubereiten"

Christin Schmidt, Senior Consultant für ESG und Compliance bei Dun & Bradstreet.

Unternehmen sollen ihre Lieferketten zum Schutz von Umwelt- und Menschenrechten strenger überwachen. Dafür hat sich die Mehrheit der EU-Abgeordneten in einer Abstimmung für das EU-Lieferkettengesetz ausgesprochen. Ziel der Richtlinie ist es, dass Unternehmen nachhaltig und verantwortungsbewusst handeln. Dazu zählt das Einhalten von Menschenrechten, Umweltstandards sowie Unternehmensführungsstrategien. Voraussichtlich ab 2025 müssen Unternehmen mit Sitz in Europa und mehr als 500 Mitarbeitern die Richtlinie umgesetzt haben.

«Es ist daher wichtig, dass Unternehmen bereits jetzt beginnen, sich auf die anstehenden Änderungen vorzubereiten», sagt Christin Schmidt, Senior Consultant für ESG und Compliance bei Dun & Bradstreet.


Für wen gilt die neue Corporate Sustainability Due Diligence (CSDDD) Richtlinie der EU? 

Der Entwurf der Kommission für das EU-Lieferkettengesetz gilt für Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie regulierte Finanzunternehmen und Versicherungsgesellschaften. Ausschlaggebend sind die Unternehmensgrösse und die Umsatzschwelle. Im Detail sind dies:

  • Unternehmen mit Sitz in Europa, die über 500 Beschäftigte haben und einen globalen Jahresnettoumsatz von mindestens 150 Mio. EUR erzielen.
  • Europäische Unternehmen, die mindestens 250 Beschäftigte und einen Jahresumsatz von mindestens 40 Mio. € vorweisen. Dabei muss ein Betrag von mindestens 20 Mio. EUR aus einem Risikosektor, wie beispielsweise der Textil-, Lebensmittel- oder Chemieindustrie oder der Mineraliengewinnung, stammen.
  • Unternehmen aus Drittländern, die entweder einen Nettojahresumsatz von mehr als 150 Mio. EUR in Europa generieren oder zwischen 40 und 150 Mio. EUR Nettojahresumsatz in der EU erzielen und dabei mindestens 20 Mio. EUR ihres globalen Umsatzes in einem Risikosektor erwirtschaften.


Verschärfung der Sorgfaltspflichten: Ein neuer Standard in der Wertschöpfungskette 

Im Kern der neuen EU-Richtlinie steht für die Unternehmen die Ermittlung der Risiken bezüglich Menschrechte und spezifischen Umweltbelangen innerhalb ihrer Wertschöpfungskette. Wenn sie solche identifizieren, müssen sie vorbeugende Massnahmen ergreifen und entsprechende Berichte verfassen. Die Breite dieser Massnahmen hängt von der Schwere des Risikos sowie der Einflussmöglichkeiten der Unternehmung selber ab.

Im Gegensatz zum deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) richten sich die Sorgfaltspflichten im Entwurf der EU-Lieferketten-Richtlinien auf die vor- als auch die nachgelagerte Wertschöpfungskette. Die vorgelagerte Kette beinhaltet sämtliche Unternehmensaktivitäten, die zur Herstellung eines Produkts (wie zum Beispiel die Rohstoffgewinnung) oder zur Bereitstellung von Dienstleistungen notwendig sind. Die nachgelagerte Kette betrifft alle Aktivitäten der Geschäftspartner eines Unternehmens in Bezug auf Vertrieb, Transport, Lagerung oder Entsorgung. 

Die Sorgfaltspflichten der EU-Lieferketten-Richtlinien beziehen sich somit auf:

  • die eigene Geschäftstätigkeit eines Unternehmens,
  • seiner Tochtergesellschaften,
  • seiner direkten Lieferanten,
  • seiner indirekten Lieferanten, sofern das Unternehmen eine «etablierte Geschäftsbeziehung» unterhält. Von einer «etablierte Geschäftsbeziehung» spricht das Gesetz, wenn die Geschäftsbeziehung, direkt oder indirekt, durch ihre Intensität oder Länge beständig ist oder voraussichtlich beständig sein wird und einen wesentlichen Teil der Wertschöpfungskette einnimmt.

Grosskonzerne mit mehr als 500 Mitarbeitern müssen zudem einen Klimaschutzplan erstellen. Dieser Plan soll sicherstellen, dass die Unternehmerstrategie das 1,5°C Erwärmungsziel vom Pariser Klimaabkommen unterstützt und passende Massnahmen zur Emissionsreduktion setzt.


Die nächsten Schritte im EU-Gesetzgebungsprozess 

Nach der Vorlage der Richtlinie im Februar 2022 folgt nun die "Trilog"-Phase. In dieser kommen der Rat, das Europäische Parlament und die Europäische Kommission zusammen, um die endgültige Richtlinie auszuhandeln. Die Verhandlungen dazu wurden im Juni 2023 aufgenommen. Das Ziel war, das "EU-Lieferkettengesetz" noch im selben Jahr zu verabschieden.

Sobald das Gesetz dann in Kraft getreten ist, müssen es die Mitgliedsstaaten in ihre nationalen Gesetzgebungen integrieren. Folgende Fristen gelten hierfür :

  • Zwei Jahre für Unternehmen mit 500 Mitarbeitern und 150 Mio. EUR Umsatz
  • Vier Jahre für Unternehmen mit 250 Mitarbeitern und 40 Mio. EUR Umsatz

Wenn diese Zeitpläne eingehalten werden, müssen Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern die Richtlinie ab 2025 umsetzen. Unternehmen tun also gut daran, sich bereits heute mit den anstehenden Änderungen zu befassen und mit der Überwachung ihrer Geschäftspartner anzufangen.


Wie Sie mit der Überwachung Ihrer Geschäftspartner beginnen 

Doch wo beginnt ein Unternehmen hier am besten? Ein guter Ansatz ist, sich zunächst seine Geschäftspartner genauer anzuschauen. Denn deren Überprüfung, insbesondere die seiner Lieferanten, ist nach der Einführung des neuen EU-Lieferkettengesetzes für jedes Unternehmen Pflicht. Wichtig ist es, die Branchen der Lieferanten zu kennen und zu wissen, in welchen Ländern sie operieren. Gewisse Länder weisen ein hohes Risiko für Kinderarbeit oder Korruption auf. Die Überwachung von Zulieferern aus diesen Ländern erfordern deshalb besondere Aufmerksamkeit.

«Wenn ein Unternehmen weiss, wo seine Zulieferer ansässig sind, kann es seine Risiken besser beurteilen», sagt Christin Schmidt. «D&B Risk Analytics Compliance Intelligence hilft hier bei der Identifizierung, indem es eine Bewertung auf der Grundlage des potenziellen Risikoniveaus vornimmt. Angezeigt wird ein Score, welcher das Risiko eines Lieferanten visuell darstellt.» Das Tool zeigt mögliche Nachhaltigkeits-Verletzungspflichten an. Die Einschätzung sowie die Bewertung der Zulieferer eines Unternehmens wird somit vereinfacht. Einmal identifizierte Unternehmen können danach weiter überwacht werden. Mit D&B Risk Analytics Compliance Intelligence wissen Unternehmen, welche Lieferanten nachhaltig agieren und für welche besser ein Ersatz gesucht werden sollte. Dies hilft Unternehmen bei der Erreichung der kurz- oder langfristigen Nachhaltigkeitsziele in den Lieferketten.

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Christin Schmidt

Senior Consultant für ESG und Compliance

Christin Schmidt ist Senior Compliance Consultant und zertifizierte Compliance Officerin. Sie unterstützt schweizer und internationale Unternehmen dabei, ihre Compliance-Prozesse in den Lieferketten und Kundenportfolios zu optimieren und damit zur Wertsteigerung beizutragen.

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