Seit 1. Januar 2023 ist das sogenannte Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Es stellt hohe Anforderungen an Risikoanalyse und Lieferketten-Transparenz. Was das für Unternehmen bedeutet und was sie jetzt tun sollten.
Die Zeit drängt! Stellen Sie jetzt die richtigen Weichen für die erfolgreiche Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Unser Praxis-Leitfaden hilft dabei, die neuen Anforderungen zu erfüllen.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zielt darauf ab, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken entlang unternehmerischer Wertschöpfungsketten zu identifizieren und zu beseitigen, um so die weltweite Menschenrechtslage zu verbessern. Für betroffene Unternehmen bringt das LkSG eine Vielzahl neuer Pflichten mit sich: Dazu gehören beispielsweise eine umfassende Risikoanalyse sämtlicher Geschäftspartner sowie die Implementierung eines wirksamen Risikomanagementsystems. Darüber hinaus schreibt der Gesetzgeber die Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens vor. Es soll helfen, mögliche Verstöße in den Blick zu nehmen.
Auf den Punkt gebracht bedeutet das: Unternehmen müssen künftig nicht nur in ihrem eigenen Geschäftsbereich dafür sorgen, dass Menschenrechte geachtet und Umweltstandards eingehalten werden. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet Unternehmen auch, das Geschäftsgebaren ihrer Lieferanten auf den Prüfstand zu stellen. Wer Menschenrechte verletzt, kommt als Geschäftspartner nicht länger in Frage bzw. muss entsprechende Abhilfemaßnahmen treffen. Bei Verstößen gegen das neue Gesetz drohen Geldstrafen in Höhe von bis zu 8 Millionen Euro oder 2 Prozent des Jahresumsatzes. Neben der Geschäftsleitung sind dabei auch die Aufsichtsorgane in der Pflicht. Sie müssen im Rahmen ihrer Kontroll- und Beratungsfunktion sicherstellen, dass die neuen Anforderungen des LkSG durch die Geschäftsleitung ordnungsgemäß erfüllt werden.
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft
In Deutschland tritt das Lieferkettengesetz bereits Anfang 2023 in Kraft. Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitern müssen ab dann auch für das menschenrechtskonforme Verhalten ihrer Geschäftspartner geradestehen. Bereits ein Jahr später sind dazu auch Betriebe mit mindestens 1.000 Beschäftigten verpflichtet.
Es ist also höchste Zeit, sich mit dem Thema zu befassen. „Auch kleinere und mittelständische Unternehmen, die nicht in den Anwendungsbereich des LkSG fallen, sollten sich bereits jetzt mit den vorgegebenen Sorgfaltspflichten vertraut machen. Denn als Zulieferer sind sie indirekt von den neuen Regelungen betroffen. Das zeigt, wie geschäftsrelevant das Thema ist“, sagt Andrea Kohrt, Senior Business Consultant bei Dun & Bradstreet.
Die Sorgfaltspflichten im Überblick
Um sicherzustellen, dass Unternehmen der menschenrechtlichen Verantwortung entlang ihrer gesamten Lieferkette nachkommen, gibt der Gesetzgeber folgende Sorgfaltspflichten vor:
- Einrichtung eines Risikomanagements
- Festlegung betriebsinterner Zuständigkeiten
- Durchführung einer Risikoanalyse
- Verabschiedung einer Grundsatzerklärung der unternehmerischen Menschenrechtsstrategie
- Verankerung von Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich und gegenüber unmittelbaren Zulieferern
- Sofortige Ergreifung von Abhilfemaßnahmen bei festgestellten Rechtsverstößen
- Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens im Falle von Rechtsverstößen
- Dokumentations- und Berichtspflicht zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten
Lieferantenrisiken im Handumdrehen identifizieren mit D&B Risk Analytics
Das Erfüllen der neuen Anforderungen ist keine einfache Aufgabe für Unternehmen. D&B Risk Analytics von Dun & Bradstreet liefert wichtige Hilfestellungen, um den neuen Sorgfaltspflichten zuverlässig nachzukommen. Die Cloud-Lösung ermöglicht, Lieferantenrisiken schnell sowie zuverlässig zu identifizieren und vereinfacht Berichtsprozesse. Die Lösung setzt auf der Dun & Bradstreet Data Cloud auf und gibt Compliance-Verantwortlichen und Einkaufsverantwortlichen den Zugang zu aktuellen Informationen von mehr als 500 Millionen Unternehmen weltweit. Diese beinhalten neben Eigentumsverhältnissen und Unternehmensstrukturen auch negative Medienberichte (adverse Media) – ein wichtiger Aspekt, wenn es darum geht, potenzielle Menschenrechtsverstöße eines Lieferanten aufzuspüren.
Darüber hinaus ermöglicht D&B ESG Intelligence eine Echtzeitbewertung der Umwelt-, Sozial- und Governance-Leistung (ESG-Performance) von Geschäftspartnern und führt diese in aussagekräftigen ESG-Rankings zusammen. Derzeit stehen in der D&B Cloud ESG-Daten zu über 40 Millionen Organisationen zur Verfügung.
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