Dun & Bradstreet

FAQ zur Nutzung von Daten

Hier finden Sie Fragen und Antworten rund um das Thema DSGVO und Datenschutz. Wenn Sie die Antwort auf Ihre Frage nicht finden können, kontaktieren Sie unseren Kundenservice über unser Kontaktformular oder per Telefon.

Wirtschaftsauskunftei

Die Dun & Bradstreet Austria GmbH ist zur Ausübung des Gewerbes der Auskunfteien über Kreditverhältnisse nach § 152 Gewerbeordnung „(GewO“) berechtigt. Es liegt daher im überwiegenden berechtigten Interesse dieses Unternehmens, Daten über Kreditverhältnisse sowie in diesem Zusammenhang auch über die Identität von Unternehmen und der für diese handelnden Personen zu verarbeiten und an Kunden zu übermitteln.
Im Rahmen dieser Tätigkeit werden Auskünfte über die Bonität, insbesondere unter der Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit und des bisherigen Zahlungsverhaltens und anderer kreditrelevanter Umstände erteilt. Die Tätigkeit umfasst die Prüfung der Richtigkeit von Identitätsdaten und Kundenangaben, Prüfung von Vertretungs- und Zeichnungsbefugnissen, Informationen über die wirtschaftliche Situation einer Person oder eines Unternehmens, Informationen über einzelne Aspekte der Kreditwürdigkeit, wie z.B. Zahlungsverhalten und Bilanzanalysen, und umfassende Bonitätsauskünfte, die Berechnung einer Ausfallswahrscheinlichkeit, die Unterstützung von Kunden bei der Betrugserkennung sowie die Unterstützung von Kunden beim Erfüllen von Compliance-Vorschriften.
Zur Umsetzung dieser Aufgaben sammelt, speichert und verarbeitet Dun & Bradstreet Daten zu Unternehmen und Personen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung ergibt sich auch aus Art. 6 Abs. 1 lit f) Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“), da die Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen der Dun & Bradstreet Austria und derer Kunden erforderlich ist.

Marketing:

Dun & Bradstreet Austria GmbH übt nach §151 GewO die Tätigkeit als Adressverlag- und Direktmarketingunternehmen aus.
Zur Umsetzung dieser Aufgaben sammelt, speichert und verarbeitet Dun & Bradstreet Daten zu Unternehmen und Personen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung ergibt sich auch aus Art. 6 Abs. 1 lit f) DSGVO, da die Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen der Dun & Bradstreet Austria und derer Kunden erforderlich ist.
In den Erwägungsgründen zur DSVGO wird unter Erwägungsgrund #47 explizit die Verarbeitung von personenbezogenen Daten zum Zwecke der Direktwerbung als eine dem berechtigten Interesse dienende Verarbeitung betrachtet.

Wir verwenden Ihre Daten nur dann für Werbezwecke, wenn Sie uns dafür eine Einwilligung erteilt haben und ansonsten nur soweit, wie Sie dem Erhalt von Werbung nicht widersprochen haben und eine werbliche Verwendung ohne gesonderte Einwilligung aufgrund der gesetzlichen Vorschriften zulässig ist.