Das Geldwäschegesetz (GWG) verpflichtet nicht nur Banken, Finanzdienstleister, Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Spielbanken und Immobilienmakler zur Umsetzung. Auch Güterhändler müssen Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ergreifen. Was Sie jetzt unbedingt beachten sollten.
Geldwäsche ist ein Milliardengeschäft: Laut Schätzungen des Office on Drugs and Crime der Vereinten Nationen (UNODC), werden dadurch zwei bis fünf Prozent des globalen Bruttoinlandsprodukts erwirtschaftet. Das entspricht einem Wert zwischen 800 Milliarden und zwei Billionen US-Dollar pro Jahr. Der Internationale Währungsfonds (IWF) schätzt den jährlichen Umfang der weltweiten Geldwäsche sogar auf 4 Billionen Dollar.
Wer glaubt, dafür seien ausschließlich Steueroasen wie Panama oder die Schweiz verantwortlich, ist auf dem Holzweg. Auch Deutschland gilt als wahres Geldwäscheparadies: Jahr für Jahr werden in der Bundesrepublik laut einer Dunkelfeldstudie rund 100 Milliarden illegal erworbene Euro in offiziell registrierte Zahlungsmittel umgewandelt. Im Corona-Jahr 2020 verzeichnete die Anti-Geldwäsche-Einheit des Zolls zudem einen Rekord an Verdachtsmeldungen. Insgesamt ist die Zahl der Meldungen bei der Financial Intelligence Unit (FIU) laut Generalzolldirektion um rund ein Viertel auf etwa 144.000 gestiegen.
Dass Deutschland für Geldwäscher ein attraktives Ziel ist, liegt nach Einschätzung des Bundesrechnungshofes vor allem daran, dass die gesetzlichen Anforderungen zur Geldwäschebekämpfung hierzulande nur unzureichend erfüllt werden. Und auch in anderen europäischen Ländern wie Österreich sieht es nicht viel besser aus. Die Alpenrepublik verzeichnete 2019 so viele Verdachtsmeldungen wie noch nie. Fast sieben Millionen Euro wurden aufgrund von Verdachtsmeldungen oder im Zusammenhang mit geldwäschebezogenen Straftaten sichergestellt. Die restlichen EU-Mitgliedsstaaten tun sich im Kampf gegen unsaubere Finanztransaktionen ebenfalls schwer. Nicht zuletzt deshalb rügte der Europäische Rechnungshof im Sommer 2021 erneut das Fehlen einer einheitlichen Strategie für die Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Um hier gegenzusteuern, hat die Europäische Union (EU) in den letzten Jahren eine Reihe neuer Geldwäsche-Richtlinien verabschiedet. So trat im Dezember 2020 in den EU-Mitgliedsstaaten bereits die 6. EU-Geldwäscherichtlinie in Kraft (Anti Money Laundering Directive/AMLD). Sie zielt darauf ab, Geldwäsche stärker in den Fokus der Strafverfolgungsbehörden zu rücken.