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6. EU-Geldwäscherichtlinie erhöht Handlungsdruck

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Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Wie Sie mit D&B Onboard unbeabsichtigten Verstößen gegen das Geldwäschegesetz vorbeugen. 

Geldwäsche hat eine lange Tradition: Schon vor mehr als hundert Jahren kam der berühmt-berüchtigte Mafiosi Al Capone auf die Idee, seine Einnahmen aus Prostitution, Alkoholschmuggel und Schutzgelderpressung zu verschleiern. Er investierte das illegal erworbene Geld kurzerhand in eine Reihe von Waschsalons – und führte es so dem geregelten Wirtschaftskreislauf zu.

EU geht mit neuen Richtlinien härter gegen Geldwäsche vor 

Das Modell machte Schule: Heute ist Geldwäsche ein globales Problem. Laut Internationalem Währungsfonds (IWF) beträgt das jährliche Geldwäschevolumen weltweit pro Jahr vier Billionen US-Dollar, bundesweit werden Schätzungen zufolge jährlich rund 100 Milliarden Euro aus illegaler Herkunft in offiziell registrierte Zahlungsmittel umgewandelt.  

Die Europäische Union will dem einen Riegel vorschieben und hat deshalb in den letzten Jahren eine Reihe von Richtlinien verabschiedet. So wurde Anfang 2020 mit dem neuen Geldwäschegesetz (GWG) die 5. EU-Geldwäscherichtlinie (5AMLD) bundesweit umgesetzt. Schon wenige Monate später trat im vergangenen Dezember die 6. EU-Geldwäscherichtlinie (6AMLD) in Kraft. Beide Richtlinien zielen darauf ab, Geldwäsche stärker in den Fokus der Strafverfolgungsbehörden zu rücken. 

[...] Güterhändler sind laut Geldwäschegesetz nämlich ebenfalls verpflichtet, die Identität ihrer Geschäftspartner eindeutig zu klären und zu verifizieren und weitere allgemeine Sorgfaltspflichten zu erfüllen. 

Carsten Ettmann Senior Business Consultant für Risk & Compliance Dun & Bradstreet

Auch Güterhändler müssen Geschäftspartner überprüfen

Konkret bedeutet dies: Nicht nur die Kriminellen selbst, sondern auch deren Geschäftspartner können für Geldwäsche-Vergehen strafbar gemacht werden. Finanzinstitute, Immobilienverkäufer & Co. sollten also genau prüfen, mit wem sie Geschäfte machen. Aber auch für andere Unternehmen gilt im Falle von Geldwäsche: Mitgefangen, mitgehangen. „Güterhändler sind laut Geldwäschegesetz nämlich ebenfalls verpflichtet, die Identität ihrer Geschäftspartner eindeutig zu klären und zu verifizieren und weitere allgemeine Sorgfaltspflichten (beispielsweise Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten oder von Political Exposed Persons) zu erfüllen, erklärt Carsten EttmannSenior Business Consultant für Risk & Compliance bei Dun & BradstreetBereits ab einem Umsatz von 10.000 Euro besteht die Nachweispflicht, woher das Geld stammt.“ Wer diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, riskiert nicht nur Reputationsschäden, sondern im schlimmsten Fall sogar mehrjährige Haftstrafen 

Professionelle Geldwäscher sind schwer zu erkennen 

Das Problem: Geplante Geldwäscheaktionen werden selten an die große Glocke gehängt. „Um bei Geschäftsaktivitäten keine Risiken einzugehen, reicht es deshalb nicht, die Unternehmensanschrift zu kennen“, so Ettmann. Man müsse auch wissen, wer im Unternehmen wirtschaftlich berechtigt ist. Und das ist oft leichter gesagt als getan. Denn oft verschanzen sich Geldwäscher hinter hochkomplexen, verschachtelten Unternehmens-Konstrukten. Darüber hinaus zeigt die Praxis, dass auch der Schwellwert von 10.000 Euro lediglich in der Theorie von geldwäscherechtlichen Verpflichtungen befreit. Kriminelle Geldwäscher sind längst dazu übergegangen mittels der sogenannten Smurfing-Methode Geldbeträge zu splitten. So werden beispielsweise Rechnungen über zehntausend Euro nicht von einer, sondern einer Vielzahl unterschiedlicher Personen gezahlt.   

Umso wichtiger ist es daher, dass Unternehmen ihre Geschäftspartner sorgfältig durchleuchten. Denn nur so lassen sich die schwarzen Schafe zuverlässig identifizieren. Und von denen gibt es offenbar viele: Allein 2019 registrierte die Financial Intelligence Unit (FIU) fast 115.000 Verdachtsfälle. Damit hat sich das Meldeaufkommen innerhalb eines Jahrzehnts fast verzwölffacht.  

D&B Onboard beugt Verstößen gegen das Geldwäschegesetz vor 

Bleibt die Frage, wie sich die Spreu vom Weizen trennen lässt. „Schon die gesetzeskonforme Verifizierung eines einzigen Geschäftspartners ist enorm zeitaufwendig. Angesichts der Tatsache, dass Güterhändler in der Regel etliche Kunden bedienen, stoßen manuelle Prüfungen deshalb schnell an ihre Grenzen“, sagt Ettmann.  

Genau hier setzt beispielsweise D&B Onboard an. Diese webbasierte Lösung oder die Schnittstelle Direct+ von Dun & Bradstreet unterstützen Güterhändler, Finanzinstitute und andere laut GWG Verpflichtete, ihre Geschäftspartner auf Knopfdruck eindeutig zu identifizieren – inklusive Entscheidungsträgern und Inhabern. Grundlage dafür ist die D&B-Unternehmensdatenbank, die umfassende Informationen zu mehreren hundert Millionen Unternehmen auf der ganzen Welt enthält. Unternehmensverflechtungen lassen sich drüber im Handumdrehen visualisieren, komplexe Eigentumsverhältnisse und Beteiligungen transparent darstellen. 

Risiken und Geschäftspartnerdaten bleiben
zuverlässig im Blick 

Doch damit nicht genug: D&B Onboard oder die D&B-Schnittstellenlösung Direct+ verknüpfen die Unternehmensdaten mit weiteren regulatorisch relevanten Elementen. Beispielsweise lassen sich die Unternehmensinformationen aus der D&B-Datenbank mit Sanktions- und PEP-Listen (Politically Exposed Persons) abgleichen. Das schafft zusätzliche Sicherheit und hilft, potenzielle Risiken in der Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern zu reduzieren – und zwar auf Dauer. Denn mithilfe von D&B Onboard oder D&B Direct+ können Unternehmen auch die Weichen für ein systematisches Compliance-Risikomanagement stellen. Ein wichtiger Vorteil: Schließlich setzt das Geldwäschegesetz ein regelmäßiges Monitoring der Geschäftspartnerdaten explizit voraus. Außerdem können sich Unternehmen so zuverlässig davor schützen, unbeabsichtigt zum Handlanger potenzieller Geldwäscher zu werden. 

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