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Seit vielen Jahren laufen in Deutschland die Diskussionen um ein sogenanntes Lieferkettengesetz. Zum ersten Mal ist nun die Rede von einem „Historischen Durchbruch“ bei den Verhandlungen. Noch ist das Gesetz nicht verabschiedet. Doch was bedeutet das Lieferkettengesetz für Unternehmen? Und wie sollten sich Unternehmen bereits jetzt vorbereiten?
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Das Lieferkettengesetz verpflichtet deutsche Unternehmen dazu, Menschenrechte und Umweltstandards entlang der gesamten Lieferkette einzuhalten. So sollen Kinderarbeit, umweltschädliche Arbeits- und Produktionsbedingungen sowie das Zahlen von Hungerlöhnen verhindert werden.
Das Gesetz, das inzwischen auch als Sorgfaltspflichtgesetz bezeichnet wird, soll Unternehmen in die Pflicht nehmen, ihre Wertschöpfungsketten genau zu dokumentieren. So sollen Zulieferer in die Verantwortung genommen werden, geforderte Standards einzuhalten. Kommen deutsche Unternehmen der Sorgfaltspflicht nicht nach, drohen Bußgelder oder der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen.
Für Unternehmen bedeutet das Gesetz eine erhöhte Dokumentationspflicht. Wer liefert Waren an wen? Welche Standards halten direkte Lieferanten im Hinblick auf geltende Menschenrechte oder Compliance-Standards ein?
Angedacht ist, dass das Lieferkettengesetz Anfang 2023 in Deutschland in Kraft tritt. Ab dann wären Unternehmen in der Pflicht, entsprechende Informationen vorzuweisen. Im ersten Schritt sollen alle Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern in die Verantwortung genommen werden. Ein Jahr später sollen auch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern hinzukommen.
„Die endgültige Bewertung der sich ergebenden Chancen durch das Lieferkettengesetz wird sicherlich erst nach der finalen Beschlussfassung möglich sein. Doch deutsche Unternehmen sollten nach unserer Einschätzung bereits jetzt die Zeit bis zum 1. Januar 2023 nutzen, um ihre Prozesse und Lieferketten zu überprüfen und gemäß den kommenden Regelungen weiterzuentwickeln“, sagt Carsten Ettmann, Senior Business Consultant bei Bisnode – A Dun & Bradstreet Company.
Mit D&B Onboard stellt Bisnode – A Dun & Bradstreet Company beispielsweise eine Lösung bereit, die das Einhalten gesetzlicher Auflagen wie dem Lieferkettengesetz vereinfacht und unternehmerische Aktivitäten im Hinblick auf Compliance-Standards transparent macht. Mit der Webapplikation D&B Onboard können Nutzer beispielsweise jederzeit zuverlässige Informationen über ihre globalen Geschäftspartner abrufen.
Informationen zu mehreren hundert Millionen Unternehmen auf der ganzen Welt befinden sich in der D&B-Datenbank. Mit D&B Onboard lassen sich Compliance relevante Stammdaten beschaffen. Zudem können auf einfache Art und Weise die gesellschaftsrechtlichen Verflechtungen von Unternehmen vollständig aufgedeckt werden. Per Mausklick können Unternehmen innerhalb kürzester Zeit Informationen zu wirtschaftlich Berechtigten weltweit einholen. Außerdem besteht die Möglichkeit, Unternehmen zu screenen. „So lässt sich sicherstellen, dass es im Netzwerk eines Geschäftspartners keine Unregelmässigkeiten gibt und Gesetze wie das Lieferkettengesetz eingehalten werden“, sagt Ettmann.
Auch in Österreich laufen die Gespräche zu einem Lieferkettengesetz. Eine Gesetzesvorlage gibt es hier aktuell noch nicht. In der Schweiz ist eine Abstimmung für ein Lieferkettengesetz im Dezember vergangenen Jahres knapp gescheitert.
Immer komplexere Anforderungen im Lieferanten- und Kunden-Management stellen Unternehmen vor steigende Herausforderungen. In unserer kostenfreien Webinaraufzeichnung „Butter bei die Fische: Lieferkettengesetz, Nachhaltigkeitspflichten, CSR-Lösungen für smartes Compliance-Management in der Praxis“ stellen wir Ihnen die wichtigsten nationalen und internationalen Regelungen vor und geben Empfehlungen für einen risikobasierten Due Diligence Prozess.